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Fischereigemeinschaft Uffing

Fischereigemeinschaft Uffing

Fischereigemeinschaft Uffing

Information
Bürger | veröffentlicht am: 30 Juni 2023 | bearbeitet am: 01 Juli 2023

Die am 13. April 1981 gegründete Fischereigemeinschaft Uffing (FiG) sorgte mit ihrem diesjährigen Frühjahrsbesatz wieder für neues Leben in der Ach. 

Gründungsmitglieder der FiG waren:
Adi Bauer, Josef Neumeier, Günter Geißler, Franz Geißler sen., Pauli Segmüller, Erich Schwili, Rudi Zieringer, Rudi Sägmüller und auch Franz Geißler, welcher bis heute noch in der Fischereigemeinschaft aktiv ist.

Neben Franz Geißler gehören aktuell die folgenden Mitglieder der Gemeinschaft an: 1. Vorstand Klaus Hörmann, 2. Vorstand Harry Bott, Michael Eidenschink, Michael Geißler, Thomas Sedlak, Ronald Sedlak, Chris Windisch, Christoph Hossinger, Martin Szyja, Felix Hoffmann, Christoph Huber, Johann Huber, Hansi Huber und Sebastian Lautenbacher.

Um den Fischereidruck zu steuern, ist die Mitgliederzahl durch die vereinsinterne Satzung begrenzt und festgeschrieben sowie durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen so vorgeschrieben und muss natürlich auch beachtet werden, damit „Los 1“ (Erklärung folgt) nachhaltig und enkeltauglich befischt werden kann. Die Gemeinschaft besteht aus jungen sowie erfahrenen Fischern, welche sich beim jährlichen „internen“ Grillfest gerne über Ihre Fänge austauschen und über das ein oder andere Thema fachsimpeln. Auch die anstehenden Arbeitsdienste werden hier besprochen und geplant oder die Teilnahme am Regionalmarkt in Uffing.

Natürlich gibt es neben dem Grillfest auch noch andere Dinge zu erledigen. Eine der Hauptaufgaben ist die Hege und Pflege des Gewässers, um dieses zu erhalten und zu schützen.
„Es ist unsere Aufgabe, das Gewässer als Lebensraum zu erhalten und es vor allen Schädigungen zu schützen, damit die Ach als wichtiger Bestandteil der Landschaft auch in Zukunft Erholung bieten kann.
Der Lebensraum der Fische und vieler anderer Tierarten sowie der heimischen Pflanzenwelt im und am Wasser darf nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden. Der artenreiche Fisch- und Pflanzenbestand soll nicht nur durch Hege erhalten, sondern, wo es sich als nötig erweist, auch geschaffen werden.”

Zu den Hege- und Pflegeverpflichtungen der Fischer, welche die ca. 2,5 Kilometer lange Strecke Ach „Los 1“ seit dem 01.07.1981 von der Gemeinde Uffing gepachtet haben, gehört regelmäßiger, aber vor allem auch sinnvoller Besatz von Fischen.
150 Kilogramm Weißfisch (rund 5000 Rotfedern/Rotaugen) wurden Mitte April 2023 entlang der Strecke eingesetzt.
Diese dienen als Futterfisch für die Räuber, aber auch zur Erhaltung und Auffrischung des Bestandes. Auch 2022 wurden etwa 60 Kilogramm Forellen gesetzt.
Gerade nach dem großen Fischsterben 2017 sind diese Maßnahmen immer wieder erforderlich gewesen.

Die zu bewirtschaftende Strecke, welche sich beginnend von der Kotreßmühle mitten im Ortskern flussabwärts entlang des Uffinger Mühlenweges bis unterhalb der Humplsäge zieht, wird durch regelmäßige Arbeitsdienste, wie Ramadamas in und um die Ach, sauber gehalten.

Die Ach mit ihrer Vielfalt an Fischarten – Hecht, Karpfen, Aal, Döbel, Schleie, Barsch, um nur einige zu nennen – ist natürlich auch der Grund, warum auch das Fischen naturgemäß nicht vernachlässigt wird bei den Anglern, sonst wäre es ja keine Fischereigemeinschaft. Hier kam es schon zu manchen großen Fängen in der Ach.
Das Ganze geschieht natürlich nur unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Schonmaße und der Schonzeiten. Die Schonzeit (veraltet auch Hegezeit) bezeichnet den Zeitraum, in dem der Fang von Fischen durch das Fischereirecht gesetzlich verboten ist. Die Schonzeit dient in erster Linie dem Tierschutz und soll verhindern, dass laichende Fische entnommen werden.
Die Laichzeit ist von Art zu Art unterschiedlich, darum variieren die Schonzeiten über das ganze Jahr. Während dieser jeweiligen Schonzeit darf keine laichende Art dem Gewässer entnommen werden. Falls gefangen, muss sie schonend wieder dem Gewässer übergeben werden.
Neben der Schonzeit gibt es noch das Schonmaß, dies beinhaltet das Verbot, Jungfische unter einer bestimmten Größe dem Gewässer zu entnehmen.

Selbstverständlich besitzt jeder der fünfzehn Fischer einen gültigen “Angelschein” (staatlicher Fischereischein), ohne den in Bayern nicht gefischt werden darf.

Zu guter Letzt möchten wir uns noch bei Rudi Sägmüller für die jahrelange Mitgliedschaft, Arbeitsbereitschaft und Kameradschaft bedanken. Rudi war auch ein Gründungsmitglied der FiG und ist in der letzten Jahreshauptversammlung zum Ehrenmitglied der FiG Uffing ernannt worden.

Petri Heil und bis bald in der Natur!

Hansi Huber,
für die Fischereigemeinschaft Uffing

(veröffentlicht in Hoagart 08 | Juli 2023, siehe unten, Seite 49)

 

Juli 2023

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