Am 9. Februar 2023 informierte die Gemeinde Uffing in einer rund dreistündigen Informationsveranstaltung im Gasthof zur Post zum Mobilfunkausbau.
Hans Ulrich, funktechanalyse.de, stellte die Studie aus dem Jahre 2010 vor und ergänzte mit Informationen zur aktuellen Entwicklung. Rechtsanwalt Frank Sommer, Kanzlei hgrs.eu, informierte über die Möglichkeiten und Grenzen des Einflusses der Gemeinden auf die Standortwahl von Mobilfunkanlagen.
Aktuell wird bei der Kläranlage (Standort U44) ein gut 40 Meter hoher Mobilfunkmast gebaut. Nach den Untersuchungen versorgt dieser ein wesentlich größeres Gebiet als z. B. ein Standort auf dem Dach des Bahnhofs oder des Rathauses. Hinsichtlich der Strahlung wird die jeweils betroffene Wohnumgebung pro abgegebener Sendeleistung um ca. 80 Prozent entlastet.
Nach der Bauleitplanung hinzugekommene Lizenzauflagen (z. B. 2018/2019 für die Breitbandversorgung von Bahnstrecken und Bundes/-Staatsstraßen) lösen den Bedarf nach neuen Standorten aus. Die Bauleitplanung wurde zukunftsfähig ausgelegt, sodass mit dem an der Kläranlage geplanten Mast auch die Lizenzauflage für die Staatsstraße im Ortskernbereich erfüllt werden kann. Mit den durch die lizenzbedingten Versorgungsauflagen zu Staatsstraßen/der Bahnlinie für die Umgebung des Gemeindegebietes von Uffing ausgelösten Planungen für neue Mobilfunk-Standorte bestehen gute Aussichten darauf, dass für den West- und den Ostteil des Gemeindegebietes von Uffing jeweils nur ein Mast benötigt wird.
Die Gemeinde wurde im Bauleitplanverfahren und den nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen juristisch von Rechtsanwalt Sommer bis zur letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht begleitet. Der klagende Mobilfunkbetreiber verlor im August 2012. Somit kann der auf dem Bahnhofsdach bereits errichtete Standort nicht in Betrieb gehen.
Wie Rechtsanwalt Frank Sommer ausführte, nutzt die Gemeinde ihre Handlungsspielräume, welche sie bis zum Bundesverwaltungsgericht verteidigen musste, aus. Bei substanziell weitergehender Strahlenminimierung bestünde die Gefahr, dass der Bogen überspannt wird. Dann würde drohen, dass Bereiche abseits der blauen Ringe, in denen wegen der Bauleitplanung keine Mobilfunkanlagen errichtet werden dürfen, freigegeben werden und Mobilfunkanlagen wieder im ganzen Gemeindegebiet gebaut werden dürften.
Das ausführliche, von der Gemeinde Uffing beauftragte Standortgutachten „Mobilfunk in Uffing am Staffelsee“ sowie weitere Unterlagen zur Standortwahl stehen vorübergehend nochmals auf der Internetseite der Gemeinde Uffing zum Download bereit.
Allgemeine Informationen zum Umgang mit Strahlenbelastung durch Funkanwendungen finden Sie auf funktechanalyse.de
Erläuterungen zur Grafik:
Hellblaue Ringe: Im Bauleitplanverfahren entwickelte Konzentrationszonen für Mobilfunkanlagen U44 „Kläranlage“, U03 „Rußbichl“, U39 „Spindlerwald“ und U34 „Gspeichert“.
Rechter roter Ring: Bereits gebaute Mobilfunkstation auf dem Dach des Bahnhofs, die wegen der Bauleitplanung nicht in Betrieb genommen werden kann.
Linker roter Ring: Untersuchter Standort auf dem Dach des Rathauses, über den Uffing auch im Bereich des Achtals versorgt werden könnte.
Beide rot eingekreiste Standorte sind aufgrund der Ergebnisse der Studie herausgefallen.
Kartendaten: Gemeinde Uffing vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, bearbeitet
Lesetipp der Redaktion: Die Internet-Informationsplattform EMF-Portal der RWTH Aachen fasst wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) systematisch zusammen: www.emf-portal.org
Gastbeitrag Hans Ulrich, Dipl.-Ing. (FH), Gutachter und Referent Elektromagnetische Felder,
(veröffentlicht in Hoagart 07 | April 2023, siehe unten, Seite 13)
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