Was geht in der Grundschule ab, wenn die Aula dunkel ist, es nach Popcorn riecht und noch am späten Freitagnachmittag eine Kinderschar mucksmäuschenstill dasitzt? Na klar: Kinozeit!
Am Freitag, dem 17. Januar 2025 hieß es endlich „Vorhang auf“ für das erste Uffinger Kinderkino. Der Film nahm die Kinder mit viel Humor, einer guten Portion Spannung und einem Happy End mit in einen ganz besonderen Kinder-Skiurlaub ins verschneite Norwegen. Der kindgerechte Film, der herrliche Duft nach Popcorn im Schummerlicht und die fröhlich gespannten Kinder (reicht mein Geld für noch eine Tüte?) waren eine magische Kombination, die wir unbedingt wiederholen wollen!
Wir freuen uns bis zur Sommerpause noch auf folgenden Kinderkino-Termin:
9. Mai 2025, Checker Tobi und die Reise zu den fliegenden Flüssen (ab 6 Jahre, 92 Min.Spieldauer)
Wo: Grundschule Uffing
Einlass: ab 15:30 Uhr
Filmstart: 16:00 Uhr
Unkostenbeitrag: 1 € pro Person
Verpflegung: Popcorn 1 € und Getränke 2 €
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Kinder können gern allein kommen, wir haften aber nicht für Unfälle, die auf dem Weg oder während der Vorführung passieren.
Wir danken der Grundschule Uffing für die unkomplizierte Zusammenarbeit und die Überlassung der Räume und der Technik!
Unser Dank gilt außerdem dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für die Organisation der Filme!
Liene Sanktjohanser, Förderverein Kindergarten Uffing am Staffelsee e. V.
Hinweis:
Beim Kinderkino wird fotografiert!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter „Förderverein Kindergarten Uffing am Staffelsee e. V.“ – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen dieser Veranstaltung Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Die Fotos werden auf den Internetseiten der kinder-in-uffing.de und in der lokalen Presse verwendet.
Nach Art. 21 DSGVO haben Sie ggf. das Recht, nicht fotografiert zu werden – bitte melden Sie sich, wenn Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen.
Veranstalter und damit Verantwortlicher für die Erstellung von Fotoaufnahmen ist der Vorstand des Vereins.
Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i. V. m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.
(veröffentlicht in Hoagart 15 | April 2025, siehe unten, Seite 15)
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